Martina Puschke Es gibt eine Vielzahl behinderter Frauen, die im Alltag Assistenz benötigen. Stundenweise oder ganztägig auf Assistenz angewiesen zu sein, prägt die Lebenssituation dieser Frauen in einem hohen Maße. Insbesondere Menschen, die viel Assistenz zur Alltagsbewältigung brauchen, verbringen wenige Stunden am Tag wirklich alleine. Für Frauen, die immer Hilfe bei der Intimpflege, beim Einkaufen, bei Verrichtungen im Haushalt, beim Trinken, beim Essen, bei der Freizeitgestaltung, bei der Arbeit benötigen, ist es von großer Bedeutung, wer diese Assistenzleistungen erbringt. Schließlich verbringen Frauen mit Assistenzbedarf viel Zeit mit der Assistenzperson und teilen mit ihr intime Situationen. Dennoch können sich nicht alle Frauen ihre Assistenzpersonen aussuchen. Insbesondere in den Jahren, in denen überwiegend das "Modell Zivildienstleistende" für Pflege- und Assistenzdienste genutzt wurde, war es nicht selten, dass Frauen mit hohem Assistenzbedarf innerhalb weniger Jahre "40 Männer hatten", die ständig wechselten und für Intimpflege genauso zuständig waren wie für alle anderen Leistungen, die erbracht werden mussten. Doch auch heute noch können sich Frauen nicht in allen Assistenzmodellen ihre AssistentInnen aussuchen. Diese Situation ist für viele behinderte Frauen völlig unverständlich. "Niemand würde einer nichtbehinderten Frau zumuten in Begleitung eines Mannes zur Toilette gehen oder sich duschen zu müssen" bringt es Frau Bach auf den Punkt (ForseA o.J., 12). Daher fordern behinderte Frauen seit vielen Jahren das Recht auf gleichgeschlechtliche Assistenz ein. Assistenzmodelle Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Pfege- und Assistenzleistungen in Anspruch zu nehmen. In der Zwischenzeit haben sich eine Vielzahl von Ambulanten Pflegediensten gegründet, welche jedoch überwiegend die klassische Pflege im Sinne der Pflegeversicherung übernehmen. Einige Dienste gewährleisten jedoch auch Assistenzdienste zur Alltagsbewältigung über die körperliche Pflege hinaus. In der Regel können Frauen bei diesen Diensten nicht wählen, wer zu ihnen nach Hause kommt. Es gibt in der Zwischenzeit jedoch auch Dienste, welche den Frauen ein Mitspracherecht für die Diensteinteilung einräumen. Es ist ratsam, sich hier vorher zu erkundigen. In einigen Städten haben sich zudem behinderte Menschen mit Assistenzbedarf zu sogenannten Assistenzgenossenschaften zusammengeschlossen. Hier bestimmen die GenossInnen gemeinsam, welches Assistenzangebot vorgehalten werden soll. Die gesamten Verwaltungs- und Organisationsarbeiten werden an die Genossenschaft übergeben. Schließlich gibt es noch das sogenannte Arbeitgeberinnenmodell. Hier ist die behinderte Frau ihre eigene Chefin mit dem Vorteil, ihre AssistentInnen anstellen und anleiten zu können. Dies bedeutet jedoch auch, die gesamten Verwaltungsarbeiten selber erledigen zu müssen, für die Erstellung der Dienstpläne zuständig zu sein, etc.. Das Modell der persönlichen Assistenz Die beiden letztgenannten Modelle arbeiten mit dem Begriff der persönlichen Assistenz. Dieser ist geprägt durch die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung behinderter Menschen. Im Gegensatz zur Pflege umfasst die persönliche Assistenz eine weitreichende Unterstützung im täglichen Leben, um der Frau ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Assistenzpersonen übernehmen die Dinge, welche die einzelne Frau aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht erledigen kann. Je nach Auswirkungen der Behinderung sind daher die Aufgaben für persönliche Assistenzpersonen individuell unterschiedlich. Neben der Unterstützung bei der Pflege kann das die Hilfe im Haushalt, die Hilfe bei der Kindererziehung, bei der Mobilität und alltäglichen Verrichtungen wie Schreiben, Vorlesen, Bedienung von Geräten und vieles mehr sein. So individuell unterschiedlich wie die Aufgaben der Assistenz sind auch die benötigten Zeiten, zu denen eine Assistenzperson anwesend sein muss. Die eine Frau benötigt täglich sechs Stunden Assistenz, für eine andere Frau ist es notwendig, dass die Assistenzperson rund um die Uhr anwesend ist. Das Modell der persönlichen Assistenz unterscheidet sich von anderen Pflege- und Assistenzmodellen für behinderte Menschen. Entscheidend ist die Rolle der behinderten Menschen, welche Assistenz benötigen. Bei der persönlichen Assistenz bestimmen sie die Arbeitsbedingungen der AssistenznehmerInnen selber und verfügen über verschiedene Kompetenzen. Diese sind:
Finanzierungsmöglichkeiten Die Finanzierung der Persönlichen Assistenz ist leider schwierig. Da sie von der Einschätzung medizinischer Dienste und der Verwaltung abhängt, wird sie auch individuell und regional unterschiedlich gehandhabt. Es gibt jedoch einige vom Gesetzgeber vorgegebene Regelungen, die ich im folgenden kurz skizziere. Aus der Pflegekasse nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden ca. 50% der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Assistenz finanziert, wenn der medizinische Dienst dies für notwendig hält. Die andere Hälfte muss die behinderte Frau selber aufbringen. Sofern sie dazu nicht in der Lage ist, übernimmt evt. das Sozialamt die Restkosten. Das Sozialamt muss die Kosten jedoch nicht übernehmen, wenn diese höher sind als eine Unterbringung in einer Anstalt. Nach dieser Regelung des Bundessozialhilfegesetzes kann das Sozialamt sagen: "Sie müssen in ein Heim ziehen, weil die Organisation Ihres Alltags zu Hause zu teuer ist" (vgl. Faber 2001). Es gibt viele behinderte Menschen, die gegen solche Bescheide geklagt und gewonnen haben. Alle Frauen, die Assistenz benötigen und diese beantragen möchten, sollten sich fachkundige Hilfe in der Beratung holen. Denn schließlich geht es bei der Persönlichen Assistenz nicht um irgendeine Versorgung. Es geht darum,
Bei der Auswahl der Assistenzmodelle ist es ganz wichtig, "dass es kein "gutes" oder "schlechtes" Modell persönlicher Assistenz gibt, sondern lediglich ein "passendes" oder "unpassendes". Ob ein Modell "passt", ist abhängig von den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen, aber auch von den Fähigkeiten der assistenzbedürftigen Mädchen und Frauen", betont Birgit Stenger (Stenger 2001, 187).
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