Aspekte zur Arbeit mit von Gewalt betroffenen behinderten Frauen

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Aspekte, die in der Arbeit mit von Gewalt betroffenen behinderten Frauen berücksichtigt werden sollen: 


  • Bei einer evtl. erforderlichen Wegweisung des Täters, müsste vonseiten der Polizei darauf geachtet werden, dass der betroffenen Frau mit Behinderung die notwendige Hilfe (die diese vorher u. U. vom Täter erhielt) zur Verfügung steht (z.B. Unterstützung bei der Organisation von kurzfristiger Hilfe, wie beispielsweise vorübergehende Auf-nahme in ein Frauenhaus).
  • Ist beim Polizeieinsatz bekannt, dass es sich bei der Betroffenen um eine gehörlose Frau handelt, halten wir die Hinzuziehung von einer Gebärdendolmetscherin für unabdingbar. Erfahrungen in anderen Städten verweisen darauf, dass in diesen Fällen oft Kinder oder Angehörige zum Dolmetschen genommen werden, was aus der Not heraus unsererseits zwar nachvollziehbar ist, jedoch zur Verfälschung der Situation oder Überforderung führt.
  • Bei betroffenen blinden Frauen möchten wir besonders darauf hinweisen, dass bei der Wegweisung die Bannmeile - die der weggewiesene Täter nicht durchbrechen darf - von großer Bedeutung ist. Diese muss - entsprechend des Umkreises der betroffenen Frau - großzügig gestaltet werden. Dies erhöht für die blinde Frau wenigstens etwas die Sicherheit, in ihrem Umkreis dem Täter auch nicht unbemerkt, zu begegnen oder von diesem unbemerkt beobachtet zu werden.
  • Handelt es sich bei der Betroffenen um eine Rollstuhlfahrerin und ist eine gynäkologische Untersuchung ggf. die Nennung einer Praxis mit barrierefreiem Untersuchungsstuhl notwendig, sind wir gerne bei der Suche behilflich.
  • Das Therapeutinnen keine Gebärdensprache können oder die Praxen für Rollstuhlfah-rerinnen nicht erreichbar sind, sind nur einige der Hemmnisse, die sich behinderten Frauen bei der Therapeutinnensuche in den Weg stellen. Um ihnen diese Suche zu erleichtern, und um den MitarbeiterInnen von Beratungsstellen im Bedarfsfall die Möglichkeit zu geben, behinderten Frauen ggf. geeignete Therapeutinnen in Hessen zu nennen, hat das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen auf seiner Homepage  - eine Therapeutinnenkartei veröffentlicht. Erwähnt sei, dass diese Kartei jederzeit gerne erweiterbar ist.
  • Wünscht eine Frau mit Behinderung zur Verarbeitung ihrer oft traumatischen Erfahrungen eine Therapie, ist es nicht immer leicht für sie, eine geeignete Therapeutin zu finden.
  • Oft begrüßen es Frauen mit Behinderung sehr, wenn Sie von behinderten Fachfrauen beraten werden. Wünscht die Betroffene eine entsprechende Beratung, oder möchte die Beratungsstelle, bei der sich eine Frau mit Behinderung in Beratung befindet, die Zusammenarbeit mit behinderten Fachfrauen, nennen wir gerne eine entsprechende Beratungsstelle.
  • Oft suchen behinderte Frauen nach Gewalterfahrungen den Kontakt zu anderen betroffenen Frauen mit Behinderung. Gerne können in diesem Fall die Frauen an das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen, Tel.: 0561/72885-22, E-Mail: hkbf@fab-kassel.de verwiesen werden. Durch die Arbeit besteht von Seiten unserer Einrichtung Kontakt zu vielen von Gewalt betroffenen Frauen mit Behinderung, die u. U. im Bedarfsfall als Gesprächspartnerin für andere von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderung zur Verfügung stehen würden.

Bild: Logo des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Kölnische Straße 99

34119 Kassel

Telefon 0561-7 28 85-22

Telefax 0561-7 28 85-29

E-Mail: hkbf@fab-kassel.de

Internet: http://www.fab-kassel.de/hkbf/hkbf.html