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Teil D - Gefährliche Arbeitsstoffe

Der Teil D enthält Erhebungsbögen zum Rechtsgebiet D.1 Gefahrstoffverordnung.

Teil D dient der Überprüfung von Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Durch die neue Gefahrstoffverordnung haben sich neue Anforderungen hinsichtlich der Vorgehensweise zur Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben. Entsprechende Erhebungsbögen bzw. Checklisten zur Überprüfung der betrieblichen Situation stehen z.Z. noch nicht zur Verfügung.

Die nachstehenden Erhebungsbögen auf der Grundlage des Technischen Regelwerkes können jedoch als Auslegungs- und Anwendungshilfe herangezogen werden. Die Inhalte, die jedoch im Widerspruch zur neuen Verordnung stehen, dies betrifft beispielsweise die bisherigen TRK-Werte und ggf. Auslöseschwellen, sind jedoch als gegenstandslos zu betrachten.

Im Einzelnen sind dies: 

D.1.6    Lagerung sehr giftiger und giftiger
             Stoffe (TRGS 514)
D.1.7    Lagerung brandfördernder Stoffe
             (TRGS 515)
D.1.13  N-Nitrosamine (TRGS 552)
D.1.14  Holzstaub (TRGS 553)
D.1.15  Dieselmotoremissionen (TRGS 554)
D.1.16  Kühlschmierstoffe
D.1.21  Laboratorien (TRGS 526)


Publikationen

Publikationen können unter folgender Adresse bestellt werden:
Hessisches Sozialministerium Abteilung III
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611/817 3498
Telefax: 0611/890 84 904
arbeitsschutz@hsm.hessen.de

Downloads

Lagerung sehr giftiger und giftiger Stoffe (TRGS 514)
.pdf ASCA-Bogen D.1.6
Lagerung brandfördernder Stoffe (TRGS 515)
.pdf ASCA-Bogen D.1.7
N-Nitrosamine (TRGS 552)
.pdf ASCA-Bogen D.1.13
Holzstaub (TRGS 553)
.pdf ASCA-Bogen D.1.14
Dieselmotoremissionen (TRGS 554)
.pdf ASCA-Bogen D.1.15
Kühlschmierstoffe
.pdf ASCA-Bogen D.1.16
Laboratorien (TRGS 526)
.pdf ASCA-Bogen D.1.21

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