Durch die neue Gefahrstoffverordnung haben sich neue Anforderungen hinsichtlich der Vorgehensweise zur Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben. Entsprechende Erhebungsbögen bzw. Checklisten zur Überprüfung der betrieblichen Situation stehen z.Z. noch nicht zur Verfügung.
Die nachstehenden Erhebungsbögen auf der Grundlage des Technischen Regelwerkes können jedoch als Auslegungs- und Anwendungshilfe herangezogen werden. Die Inhalte, die jedoch im Widerspruch zur neuen Verordnung stehen, dies betrifft beispielsweise die bisherigen TRK-Werte und ggf. Auslöseschwellen, sind jedoch als gegenstandslos zu betrachten.
Im Einzelnen sind dies:
D.1.6 Lagerung sehr giftiger und giftiger
Stoffe (TRGS 514)
D.1.7 Lagerung brandfördernder Stoffe
(TRGS 515)
D.1.13 N-Nitrosamine (TRGS 552)
D.1.14 Holzstaub (TRGS 553)
D.1.15 Dieselmotoremissionen (TRGS 554)
D.1.16 Kühlschmierstoffe
D.1.21 Laboratorien (TRGS 526)

