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Maßnahmen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen zum Abbau psychischer Fehlbelastung

Allgemeine Hinweise für Betriebe

Eine Gestaltung von Arbeitssystemen, die den menschlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten Rechnung trägt, kann auch bei großen Belastungen gesundheits- und persönlichkeitsförderliche Wirkungen entfalten.

Mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 wurde die Basis geschaffen, Arbeitsschutzkonzepte ganzheitlich und präventiv zu gestalten. Weitere Regelungen zur Optimierung psychischer Belastungen finden sich in der Bildschirmarbeitsverordnung, dem Gerätesicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. Die Unternehmen sind aufgefordert, auch psychische und soziale Belastungen in den Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, die negativen Gestaltungsmerkmale von Arbeitssystemen aufzuspüren, um die entstehenden Beeinträchtigungen zu begrenzen. Denn nicht nur Wohlbefinden und Gesundheit der Beschäftigten sind Argumente für einen Abbau der psychischen Fehlbelastungen, sondern auch die verbesserte Arbeitssicherheit, eine höhere Leistungsfähigkeit und eine gesicherte Qualität.

Als mögliche Maßnahmen kommen infrage:

Ganzheitliche Gestaltung der Arbeitsinhalte, größere Handlungsspielräume

Verkleinerung des Arbeitsumfangs oder Lockerung der Zeitbindung, etwa durch

Einführung von Gleitzeitmodellen

Angemessenes, faires und transparentes Führungsverhalten sowie die fachliche und soziale Unterstützung im Team.

Diese Maßnahmen müssen auf die jeweiligen betrieblichen Erfordernisse abgestimmt werden; dabei sollten die Beschäftigten hinzu gezogen und ihre Meinungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden, denn häufig verfügen nur sie über die Detailkenntnisse, auf die sich eine verbesserte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder der -abläufe stützen kann.

Die Arbeitsschutz-Behörden der Länder stellen Handlungshilfen und Konzepte zum Abbau psychischer und sozialer Belastungen zur Verfügung und beraten Betriebe und Personalvertretungen.



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