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Leitfaden Arbeitsschutz-Management | Wissensplattform | Behördliche Systemkontrolle
Das Angebot der behördlichen Systemkontrolle an interessierte Unternehmen ist für die Hessische Arbeitsschutzverwaltung eine Fortführung ihrer neuen Aufsichtsstrategie. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für einen systematisch organisierten Arbeitsschutz. Damit wächst auch der Bedarf an entsprechenden Verfahren zur Feststellung, Bewertung und Anerkennung der Wirksamkeit betrieblicher Arbeitsschutzmanagement- und vergleichbarer Systeme. Mit dem vorliegenden Konzept werden in der Praxis erprobte Rahmenbedingungen beschrieben, um betriebsintern durchgeführte Arbeitsschutz-Audits von der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung als Substitution staatlicher Kontrolltätigkeit anerkennen lassen zu können.
Mit betriebsinternen Auditierungs- und Kontrollsystemen im Arbeitsschutz werden einerseits Mängel in der Unfallverhütung, im Gesundheitsschutz, in der Arbeitsgestaltung sowie in den technischen Verfahren identifiziert. Andererseits dienen sie dazu, die Einbindung des Arbeitsschutzes in Struktur und Prozesse des Unternehmens zu messen und zu bewerten. Damit lassen sich nicht nur bereichsübergreifende Schwachstellen aufdecken, sondern auch Verbesserungspotentiale erschließen und Beispiele guter Umsetzungspraxis von einem Unternehmensbereich auf andere Unternehmensbereiche übertragen. Doppelarbeiten in den verschiedenen Unternehmensteilbereichen können vermieden und damit auch Belastungen sowohl in zeitlicher sowie auch in finanzieller Hinsicht minimiert werden.
Unternehmen, die diese Vorteile erkannt und sich zum Nutzen gemacht haben, können an der behördlichen Systemkontrolle teilnehmen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Unternehmen bereits ein Managementsystem für den Arbeitsschutz eingerichtet hat oder mit der Beteiligung an der Systemkontrolle die Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems - begleitet durch die Arbeitsschutzbehörde - erreichen möchte. Unerheblich ist auch, ob Arbeitsschutz mit einem separaten oder einem integrierten Managementsystem im Unternehmen umgesetzt wird.
Wesentlich ist jedoch, dass eigenverantwortliche Kontrollen im Unternehmen in ihren Zielsetzungen und in ihrer Steuerungswirksamkeit so gestaltet werden, dass sie funktional und materiell ordnungsrechtlichen Prüfungen äquivalent sind, damit die substantielle Qualität des Arbeitsschutzes – in einem umfassenden und präventiven Sinne – durch eine Substitution der behördlichen Revisionen nicht gefährdet wird. Neben inhaltlichen Anforderungen steht daher im Verfahren der behördlichen Systemkontrolle auch die Nachvollziehbarkeit des betrieblichen Arbeitsschutz-Auditierungssystems im Fokus der Betrachtungen.
Das Angebot der behördlichen Systemkontrolle richtet sich an Unternehmen, die bereit sind, eine höhere Eigenverantwortung zu übernehmen und sich wesentlich intensiver mit der Funktionsfähigkeit und der Wirksamkeit ihres Systems zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit auseinander zu setzen. Unternehmen wird es ermöglicht, im Sinne einer Kooperation mit der hessischen Arbeitsschutzverwaltung diese Eigenleistungen darzustellen und anerkennen zu lassen.
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Leitfaden zur behördlichen Systemkontrolle
Din A 4 10 Seiten
Bestellung bei: birgit.hofem@hsm.hessen.de