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Gesundheitsförderung in Bäckereien


Gesundheitsförderung

Betriebliche und überbetriebliche Gesundheitsförderung, Netzwerke

"Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Lebensumstände und ihre Umwelt zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. ...(Ottawa-Charta der WHO,1986)

Fragen der Gesundheitsförderung liegen zunächst im gesamtgesellschaftlichen Interesse, denn sie haben nicht nur einen Einfluss auf die Kosten im Gesundheitswesen, sondern sie bestimmen auch sehr weitreichend die Lebensqualität der Menschen.

Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine moderne Unternehmensstrategie, die darauf abzielt, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, Gesundheitspotentiale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Unternehmen, die Gesundheit an ihren Arbeitsplätzen fördern, senken damit krankheitsbedingte Kosten und steigern ihre Produktivität.

Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, alle Potentiale der Arbeitswelt zu nutzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Es gilt:

Maßnahmen der Gesundheitsförderung sind drei Hauptlinien zuzuordnen

  1. Verbesserung des Basiswissens (Gesundheitsberichte und andere statistische und informationsorientierte Zusammenstellungen)
  2. Verhältnisorientierte Ansätze: Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen, Modifizierung von Arbeitszeitregelungen und Schichtplänen, transparente und faire Regeln bei Führung und Zusammenarbeit
  3. Verhaltensorientierte Ansätze: Suchtmittelprävention, gesunde Ernährung, Vorsorgeprogramme, Rückenschulen, Entspannungstrainings etc.

Die hessische Arbeitsschutzverwaltung sieht eine ihrer Aufgaben darin, den Dialog und die Kooperation zwischen Fachleuten, Interessenvertretern und Entscheidungsträgern zu initiieren und zu unterstützen, um dem Thema ‚Gesundheit im Betrieb‘ in Hessen eine breite Basis zu schaffen.


Publikationen

Publikationen können unter folgender Adresse bestellt werden:
Hessisches Sozialministerium Abteilung III
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611/817 3498
Telefax: 0611/890 84 904
arbeitsschutz@hsm.hessen.de


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