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Heimarbeitsschutz

Informationen über Entgeltregelung und Gesundheitsschutz an Heimarbeitsplätzen

Heimarbeit ist nach wie vor ein fester Bestandteil des Wirtschafts- und Arbeitslebens. In Hessen sind offiziell mehr als 4.800 Menschen als Heimarbeiter/-innen gemeldet, zu einem Großteil Frauen. Schwerpunkte von Heimarbeitstätigkeiten liegen vor allem in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie, der Gummi-, Kunststoff- und Lederverarbeitung, der Büroheimarbeit sowie im Textilgewerbe.

Durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geschützt wird, wer in eigener Wohnung oder in einer selbst gewählter Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeister/innen arbeitet. Damit soll dem Risiko sozialer Benachteiligung dieser schlecht einsehbaren Arbeitsplätze vorgebeugt werden. Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind zwingend. Sie können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nachträglich darauf verzichten. Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit sind die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes zu beachten und einzuhalten. Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrages haben.

Arbeitgeber, die Heimarbeit vergeben, haben dies dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dienststelle Frankfurt am Main, zu melden. Alle Betroffenen und Interessenten an Heimarbeit, können sich in Zweifelsfragen an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dienststelle Frankfurt am Main, Gutleutstrasse 114, 60327 Frankfurt am Main, Tel. 069/2714-0 wenden.

Das Hessische Sozialministerium führt den Vorsitz in folgenden  Heimarbeitsausschüssen:

Die Ausschüsse beschließen regelmäßig die Anpassung der Entgelte und Arbeitsbedingungen für typische Heimarbeitsbranchen in so genannten bindenden Festsetzungen. Diese bindenden Festsetzungen ähneln in ihrer Wirkung allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.

Wer nach Heimarbeit sucht, sollte sich u.a. vor "unseriösen Angeboten" in Kleinanzeigen von Tageszeitungen in Acht nehmen, wenn die Vergabe von Heimarbeit von Vorleistungen abhängig gemacht wird. Wenn eine Vorausgebühr verlangt wird, ist Vorsicht geboten.

Umfassende Informationen über die wichtigsten Bestimmungen, die Vergütung, sowie die Rechte und die Pflichten bei der Heimarbeit wurden als Broschüre vom Hessischen Sozialministerium herausgegeben. 


Vorschriften

Heimarbeitsgesetz
bundesrecht.juris.de/
bundesrecht/hag/index.html

Publikationen

"Broschüre Heimarbeit"

Redaktionelle Überarbeitung der Broschüre (Stand März 2011)

 


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