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Erhöhte psychische Arbeitsbelastungen bei Call-Center-Beschäftigten

Arbeitsschutzverwaltung nahm Call-Center in Hessen unter die Lupe - Mängel bei Raumgröße, Lärmminderung und Luftbefeuchtung

Ergebnisse einer Schwerpunktaktion

Wiesbaden/Frankfurt. Die Beschäftigten in Call-Centern sind erhöhten psychischen Arbeitsbelastungen ausgesetzt. Dies ist eines der Ergebnisse einer Schwerpunktaktion der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung, die im Rahmen einer Abschlussveranstaltung in Frankfurt vorgestellt und erörtert wurden. Bei der Aktion wurden 21 Call-Center in Hessen unter die Lupe genommen und zum ersten Mal systematisch im Rahmen der Aufsichtstätigkeit die Aspekte psychischer Belastungen ermittelt und bewertet.

Bei einer Befragung, an der 360 Call-Center-Beschäftigte teilnahmen, klagten diese häufig über psychische Belastungen, die unmittelbar aus dem Arbeitsplatz, der Tätigkeit oder der Aufgabe resultieren. ”Die arbeitsmedizinische Untersuchung hat diese Aussagen untermauert”, teilte der Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium, Karl-Winfried Seif, mit. Die 90 Beschäftigten, die in einer Stichprobe von fünf Call-Centern untersucht wurden, zeigten im Vergleich zu einer gleich großen Zufallsstichprobe aus der Erwerbsbevölkerung deutlich häufiger Hinweise für eine erhöhte psychische Arbeitsbelastung. Dies habe sich in einer vermehrten Stresshormonausscheidung im Harn, einer erhöhten Herzschlagfrequenz während der Arbeitszeit sowie vermehrten Herz-Kreislauf-Risikofaktoren wie Fettstoffwechselstörungen und Diabetes mellitus geäußert.

Die Untersuchung macht nach den Worten von Seif deutlich, dass Maßnahmen zur Senkung psychischer Arbeitsbelastungen in Call-Centern notwendig sind. Schritte hierzu könnten eine Senkung der quantitativen Arbeitsbelastung und geeignete Pausenregelungen sein. Neben der betrieblichen Organisation lägen die Probleme in der Tatsache, dass in Call-Centern nur sehr geringe Handlungsspielräume für die Mitarbeiter bestünden, meist allein gearbeitet werde und kaum die Möglichkeit gegeben sei, den Arbeitsplatz für einige Minuten zu verlassen.

Die Aktion brachte zutage, dass in den Betrieben Arbeitsschutzgesetze häufig missachtet werden, insbesondere die nach der Arbeitsstättenverordnung mindestens erforderliche Raumgröße. ”Ferner fehlten oft ausreichende Maßnahmen zur Lärmminderung und Luftbefeuchtung”, so der Staatssekretär. In der Befragung hätten die Beschäftigten gehäuft arbeitsbedingte Stimmprobleme angegeben.

Der Untersuchungsbericht ist erhältlich beim Hessischen Sozialministerium, Dostojewskistr. 4, 65187, Telefon 0611/817-3829.

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Pressemeldung vom 24.05.2002
verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper,
Hessisches Sozialministerium, Pressestelle,
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Arbeitsmedizinische Untersuchungen bei Call Center-Beschäftigten
.pdf ccall_report6.pdf

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