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Allein in Deutschland ereigneten sich im Jahr 2000 mehr als 225.000 Unfälle in Heim und Freizeit aufgrund technischer Mängel an Produkten. Durchschnittlich waren bei Heim und Freizeitunfällen 11 Tage stationäre Behandlung erforderlich. Das sind allein fast 2,5 Millionen stationäre Behandlungstage pro Jahr. Über Arbeitsunfälle, die auf unsichere Produkte zurückzuführen sind liegen hier keine konkreten Erkenntnisse vor, jedoch dürfte diese Zahl nicht weniger signifikant sein. Auch häufen sich in letzter Zeit Meldungen von Bränden, die auf elektrische Produkte zurückzuführen sind. Hierbei seien beispielhaft nur die Vorkommnisse im Bereich der Pflegebetten oder aber Meldungen über Lichterketten, Wäschetrockner usw. genannt. Im Bereich der mit GS-Zeichen gekennzeichneten Produkte mehren sich ebenfall die negativen Beispiele. Dies soll aufzeigen wie dringend notwendig hier staatlicher Handlungsbedarf ist um den Verbraucher vor unsicheren Produkten und die Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen.
Den technischen Verbraucherschutz bei sogenannten Non-Food-Produkten (technische Erzeugnisse im Privatbereich) hat die Arbeitsschutzverwaltung als Marktüberwachungsbehörde erst in den letzten Jahren übernommen. Nennenswert ist die stark wachsende Bedeutung dieses Handlungsfeldes im europäischen Verbund. Die Übertragung dieses weiten Arbeitsfeldes erfolgte in logischer Konsequenz zu den dort vorhandenen umfassenden technischen Kenntnissen und wegen ihrer Kundennähe. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, soweit nicht spezialgesetzliche Regelungen vorrangig greifen (z. B. Waffengesetz, STVZO, Atomrecht).
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