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Röntgenstrahlenschutz

Röntgenstrahlenschutz für Patienten, Anwender und Dritte

Der weitaus größte Anteil an der zivilisatorischen Strahlenexposition ist auf die Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin, insbesondere durch die diagnostische Anwendung der Röntgenstrahlung, zurückzuführen.

Die Fortschritte in der Röntgentechnik haben dazu geführt, dass Röntgenstrahlung in Diagnostik und Therapie immer gezielter und mit geringerer Dosis eingesetzt werden können. Andererseits wurden Untersuchungsverfahren entwickelt, die mit deutlich höherer Dosis verbunden sind, aber wesentlich mehr Aussagekraft besitzen, wie zum Beispiel die Computertomographie.

Diesen Entwicklungen hat der Verordnungsgeber insbesondere durch die Novellierung der Röntgenverordnung vom Juli 2002 Rechnung getragen. Die Röntgenverordnung dient dem Schutz der Anwender und der in ihrem Bereich arbeitenden Personen und dem Schutz der Patienten vor der Gefährlichkeit der Röntgenstrahlung. Die Röntgenverordnung regelt den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich. Sie enthält Schutzbestimmungen für beruflich Strahlenexponierte, für Patienten und für die Allgemeinheit.

Röntgenstrahlung am Menschen dürfen nur Ärzte anwenden, die die dafür notwendige Fachkunde besitzen. Dieser Arzt entscheidet, ob eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden soll. Dabei hat er zwischen dem diagnostischen Nutzen für Patientin und Patienten und dem möglicherweise damit verbundenen Strahlenrisiko abzuwägen. Dabei sind alternative Untersuchungsverfahren ohne die Anwendung von Röntgenstrahlen, wie zum Beispiel die Endoskopie, die Magnetresonanztomographie ( MRT) und die Ultraschalluntersuchung zu berücksichtigen.

Ist die rechtfertigende Indikation gestellt, obliegt es dem fachkundigen Arzt, für eine optimierte Durchführung der Untersuchung zu sorgen, das heißt die Dosis so niedrig zu halten, wie dies mit den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft zu vereinbaren ist.

Eine von der Behörde bestimmte Stelle (Ärztliche bzw. Zahnärztliche Stellen) führt Prüfungen durch mit denen sichergestellt werden soll, dass bei der Anwendung der Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewendeten Verfahren und eingesetzten Röntgeneinrichtungen den nach dem Stand der Technik jeweils notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich zu halten.



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