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Konzept

ASCA – ein ganzheitliches Revisionsverfahren der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung

Das Konzept der ASCA-Revision zielt auf eine Gesamtbeurteilung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im jeweils untersuchten Betrieb oder Betriebsteil. Neben der Erfassung der "technischen" Elemente des Arbeitsschutzes, beispielsweise der Sicherheitstechnik oder der Gefahrstoffbelastung am Arbeitsplatz, werden auch die Arbeitsstätten und die psychischen Belastungen durch die Arbeit einer näheren Betrachtung unterzogen. Diesen Belastungsfaktoren wird eine Analyse der Arbeitsschutzorganisation gegenüber gestellt. Diese erstreckt sich auf die betriebliche Aufbauorganisation und die arbeitsschutzrelevanten Ablaufregelungen im Betrieb. In einer Ursachenanalyse werden die Zusammenhänge zwischen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und den vorgefundenen Defizite ermittelt. Damit werden die Informationen geliefert um strukturelle Arbeitsschutzdefizite aufzudecken.
Durch das Beheben der Ursachen von Arbeitsschutzmängeln ist ASCA ein Verfahren des ganzheitlichen Arbeitsschutzes und ermöglicht eine nachhaltige Prävention durch die Optimierung der betrieblichen Arbeitsschutzstrukturen.

Voraussetzungen:
Grundsätzlich ist es möglich mit dem ASCA-System Betriebe aller Branchen zu untersuchen. Um den besonderen organisatorischen Gegebenheiten kleinerer Unternehmen Rechnung tragen zu können, enthält das ASCA-Instrumentarium mit seinem modularen Aufbau die Möglichkeit, die Fragen und Checklisten entsprechend zu differenzieren. Die Untersuchung der Arbeitsschutzorganisation in Unternehmen < 20 Mitarbeiter ist jedoch nur eingeschränkt möglich.

Die Überprüfung mit dem ASCA-Instrumentarium wurde von der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung bisher in mehr als 1000 Betrieben verschiedenster Branchen und Größenklassen durchgeführt.

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Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit Abteilung III
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611/817 3498
Telefax: 0611/890 84 904
arbeitsschutz@hmafg.hessen.de

 

 

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