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Ergebnisse der ASCA-Untersuchungen

Bei ASCA-Untersuchungen in mehr als 1000 Betrieben unterschiedlichster Wirtschaftszweige und Betriebsgrößen konnte die hessische Arbeitsschutzverwaltung ihre Ausgangshypothesen über die Zusammenhänge zwischen der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes und den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bestätigen.

Einer der grundlegenden Aspekte bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Festlegung und Abgrenzung von Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichen. Lediglich in 4% der untersuchten Betriebe waren die Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Führungskräfte im Arbeitsschutz konkret und umfassend beschrieben. In 33% der Betriebe war den einzelnen Funktionsträgern zumindest allgemein deren Verantwortung für das sichere und gesundheitsgerechte Arbeiten der Beschäftigten bekannt. Eine Übertragung und Beschreibung von Verantwortung und Zuständigkeiten war in 37% der Betriebe nur rudimentär und in 13% gar nicht vorhanden.

In vielen Fällen ergaben sich sehr deutliche Zusammenhänge zwischen unzureichend organisierten Abläufen in Unternehmen und mangelhaften Sicherheits- oder Arbeitsbedingungen. Beispielsweise beim Explosionsschutz wurde in einigen Betriebe festgestellt, dass erforderliche Verfahrensregelungen zur Ermittlung von explosionsgefährdeten Bereichen oder zur Festlegung von Schutzmaßnahmen fehlten. In diesen Betrieben wurde in der Regel der notwendige Explosionsschutz gar nicht betrieben oder blieb mehr oder minder auf zufällige Einzelmaßnahmen beschränkt.

Eine solche Ursache-Wirkungs-Kette lässt sich auch bei Betrachtung von betrieblichen Regelungen zur Ermittlung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen und des Vorhandenseins entsprechender Schutzausrüstung für die Beschäftigten nachweisen.

Mangelnde organisatorische Regelungen zur Ermittlung und Deckung des Schulungsbedarfes von Beschäftigten oder zur Beschaffung und Sichtung von Vorschriften und Informationsmaterial wurde ebenfalls häufig als Ursache für Arbeitsschutzdefizite erkannt. So arbeiteten z.B. in 57% der Betriebe die Beschäftigten mit Gefahrstoffen, ohne dass ihnen Informationen über die Art und Gefährlichkeit der Stoffe, über entsprechende Schutzmaßnahmen oder Verhalten in Notfällen vorlagen.

Weitere Detailergebnisse sind dem Bericht "Bilanz und Zukunft von ASCA" zu entnehmen.

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