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Eine kritische Betrachtung der behördlichen Aufsichtstätigkeit und ihrer Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes führen zu der Erkenntnis, dass ein systematischer und präventiver Arbeitsschutz nur unter bestimmten Bedingungen gewährleistet werden kann. Es ist erforderlich den Arbeitsschutz in den Gesamtkontext unternehmerischer Aktivitäten einzuordnen und Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation.
ASCA, d.h. der "Arbeitsschutz- und sicherheitstechnische Check in Anlagen und Arbeitsstätten" war und ist der erste organisations- und systemorientierte Ansatz für die Revisionstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden. Das Prinzip, die Schwachstellen der Organisation zu untersuchen, diese mit den Defiziten des Arbeitsschutzes vor Ort zu verbinden und Ursachen zu benennen, ist nach wie vor der Maßstab für effizientes und nachhaltiges Handeln im Arbeitsschutz.
Neben dem zentralen Element von ASCA, dem Erhebungsinstrumentarium für die Untersuchung der Arbeitsbedingungen vor Ort (einschließlich der psychischen Belastungen) und der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, wurden inzwischen
entwickelt. Die hessische ASV und die mit ihr kooperierenden Betriebe sind damit bestens gerüstet, neue Anforderungen, wie sie sich z. B. aus der Betriebssicherheitsverordnung, der Störfall-Verordnung oder der Gefahrstoffverordnung ergeben, erfüllen zu können.
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