Hinweise und Vorschriften zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsstätten
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Die neue ArbStättV - Einführung
Hinweise und Vorschriften zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsstätten
Je nach Art der Betriebsgefahren, beispielsweise Absturz, Brände und Lärm sind spezielle Arbeitsschutzvorkehrungen zu treffen und ausreichend bemessene Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege vorzusehen. Ferner müssen genügend große, richtig beleuchtete, belüftete und beheizte Arbeitsräume vorhanden sein. Das Arbeitsschutzgesetz § 3 verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur zur Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Arbeitsunfällen, sondern auch zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Hierzu gehören neben der Gestaltung der Arbeitsstätten, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen auch die Gestaltung von Arbeitsinhalt, -ablauf und -organisation.
Zu den Arbeitsbedingungen oder auch Arbeitsumgebungsfaktoren gehören u.a.:
Grundlegende Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten enthält insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die in der jeweiligen Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) konkretisiert werden.
Für spezielle Arbeitsplätze/ -bereiche bestehen neben der Arbeitsstättenverordnung weiterführende nationale Arbeitsschutzvorschriften, wie z.B. die Bildschirmarbeitsverordnung für die Arbeit an Bildschirmgeräten, die Lastenhandhabungsverordnung für die manuelle Handhabung von Lasten bei der Arbeit.
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