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Die neue ArbStättV - Einführung


Arbeitsstätten/ Ergonomie

Hinweise und Vorschriften zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsstätten

Je nach Art der Betriebsgefahren, beispielsweise Absturz, Brände und Lärm sind spezielle Arbeitsschutzvorkehrungen zu treffen und ausreichend bemessene Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege vorzusehen. Ferner müssen genügend große, richtig beleuchtete, belüftete und beheizte Arbeitsräume vorhanden sein. Das Arbeitsschutzgesetz § 3 verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur zur Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Arbeitsunfällen, sondern auch zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Hierzu gehören neben der Gestaltung der Arbeitsstätten, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen auch die Gestaltung von Arbeitsinhalt, -ablauf und -organisation.

Zu den Arbeitsbedingungen oder auch Arbeitsumgebungsfaktoren gehören u.a.:

Grundlegende Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten enthält insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die in der jeweiligen Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) konkretisiert werden.

Für spezielle Arbeitsplätze/ -bereiche bestehen neben der Arbeitsstättenverordnung weiterführende nationale Arbeitsschutzvorschriften, wie z.B. die Bildschirmarbeitsverordnung für die Arbeit an Bildschirmgeräten, die Lastenhandhabungsverordnung für die manuelle Handhabung von Lasten bei der Arbeit.


Vorschriften

Arbeitsschutzgesetz
bundesrecht.juris.de/
bundesrecht/arbschg/
htmltree.html

Arbeitsstättenverordnung

Bildschirmarbeits- verordnung
bundesrecht.juris.de/
bundesrecht/bildscharbv/
htmltree.html
Lastenhandhabungs- verordnung
bundesrecht.juris.de/
bundesrecht/lastenhandhabv/
inhalt.html

Links

Leitlinien zur Arbeitsstätten-Verordnung 
Schäden und Beeinträchtigungen durch Lärm
Nichtraucherschutz
www.who-nichtrauchertag.de/
Europäische Woche
"Schluss mit Lärm"
 

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