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Sprengstoffe/ Pyrotechnik

Informationen zur Herstellung, Verwendung, Aufbewahrung, Vertrieb, Einfuhr und Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen.

Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände wie Feuerwehrskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung, Verwendung, Aufbewahrung, Vertrieb, Einfuhr und Beförderung gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Sie haben auch das Ziel den kriminellen Missbrauch dieser Stoffe zu verhindern. Das Hessische Sozialministerium bringt jedes Jahr aktuell ein Informationsblatt für den Einzelhandel zum Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II heraus.

 

 

 

Darüber hinaus gibt es ein Informationsblatt für Jäger und Sportschützen zum Umgang mit Treibladungspulver.


Downloads

Informationsblatt Feuerwerksartikel 2010
.pdf Silvester Flyer 2010
Informationsblatt für Jäger und Sportschützen
Flyer hier als pdf.Datei zum downloaden
Merkblatt für Kfz-Werkstätten
Sicherer Umgang mit pyrotechnischen Personenrückhaltesystemen
.pdf Flyer für Kfz-Werkstätten zum sicheren Umgang mit pyrotechnischen Personenrückhaltesystemen
Muster-Anzeige nach § 14 SprengG
Für alle die, die pyrotechnische Gegenstände z. B. Silvesterfeuerwerk vertreiben wollen (Handel) oder Personenrückhaltesysteme  beispielsweise aufbewahren, verbringen, ein- oder ausbauen wollen (Kfz-Werkstätten).
.pdf Anzeige Pyrotechnik.pdf

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