Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände wie Feuerwehrskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung, Verwendung, Aufbewahrung, Vertrieb, Einfuhr und Beförderung gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Sie haben auch das Ziel den kriminellen Missbrauch dieser Stoffe zu verhindern. Das Hessische Sozialministerium bringt jedes Jahr aktuell ein Informationsblatt für den Einzelhandel zum Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II heraus.