Arbeitsschutz in Hessen Logo zurueck zur Startseite  
[Link öffnet in neuem Fenster] Hessisches Sozialministerium
Sitemap
Kontakt
Impressum

Arbeitsschutz in Hessen Logo

Startseite » Produktsicherheit/ Verbraucherschutz » Sprengstoffe/ Pyrotechnik
[öffnet neues Fenster]
Textversion
   

Sprengstoffe/ Pyrotechnik

Feuerwerksartikel

Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände wie Feuerwehrskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung, Verwendung, Aufbewahrung, Vertrieb, Einfuhr und Beförderung gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Sie haben auch das Ziel den kriminellen Missbrauch dieser Stoffe zu verhindern. Das Hessische Sozialministerium bringt jedes Jahr aktuell ein Informationsblatt für den Einzelhandel zum Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II heraus.

 

 

 

Darüber hinaus gibt es ein Informationsblatt für Jäger und Sportschützen zum Umgang mit Treibladungspulver.

nach oben

[Link öffnet in neuem Fenster] Artikel versenden   [Link öffnet in neuem Fenster] Druckversion
  Downloads
 

->

Informationsblatt Feuerwerksartikel 2009

 

->

Informationsblatt für Jäger und Sportschützen
 

->

Merkblatt für Kfz-Werkstätten
Sicherer Umgang mit pyrotechnischen Personenrückhaltesystemen

 

->

Muster-Anzeige nach § 14 SprengG
Für alle die, die pyrotechnische Gegenstände z. B. Silvesterfeuerwerk vertreiben wollen (Handel) oder Personenrückhaltesysteme  beispielsweise aufbewahren, verbringen, ein- oder ausbauen wollen (Kfz-Werkstätten).

 

 

[öffnet neues Fenster] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [öffnet neues Fenster] Sozialnetz Hessen [öffnet neues Fenster] Hessen media [öffnet neues Fenster] Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz