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Die zentrale Instanz für die Verwirklichung eines guten Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist der Betrieb. Er ist als Arbeitgeber der Adressat der Arbeitsschutzgesetze und technischen Normen; - die Umsetzung der rechtlichen Arbeitsschutz-Vorschriften fällt zunächst in seine Verantwortung.
Faktisch kann ein Arbeitgeber aber - unabhängig davon ob es sich um einen Konzern oder um einen Kleinbetrieb handelt –sämtliche Aspekte des Arbeitsschutzes im Betrieb nur dann effektiv bewältigen, wenn er oder sie auf ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem zurückgreifen kann.
Die aufbauorganisatorischen Grundanforderungen an ein solches innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem ist im Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 geregelt. Dort ist festgelegt, dass der Arbeitgeber sowohl Betriebsärzte wie auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragen muss, die ihn bei der Wahrnehmung der Arbeitsschutzaufgaben unterstützen. Kleine und mittlere Betriebe werden in der Regel auf überbetriebliche Fachleute und Organisationen zurückgreifen. Weiterhin muss ein Arbeitsschutzausschuss im Betrieb gebildet werden, der in seinen regelmäßigen Sitzungen Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät. Darüber hinaus ist der Arbeitsschutzausschuss auch eine gute Plattform für die Erarbeitung und Diskussion betrieblicher Gesundheitsförderungskonzepte.
Um aber betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung wirkungsvoll initiieren und umsetzen zu können, muss das Thema inhaltlich von vielen Beteiligten mitgetragen werden. Konkret heißt das, dass neben der Arbeitgeberseite und den Fachleuten des Arbeitsschutzes auch die Arbeitnehmervertretung - und möglichst auch die Beschäftigten selbst bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und –abläufen sowie zur Gesundheitsförderung – aktiv einbezogen werden sollten.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber weiterhin gezeigt, dass Betriebe davon profitieren, wenn sie über die im ASIG geforderte Arbeitsschutzorganisation hinaus Arbeitsschutzsysteme aufbauen, die - gekoppelt an die anderen betrieblichen Steuerungssysteme - sicherstellen, dass Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in allen unternehmerischen Entscheidungen und auf allen betrieblichen Ebenen systematisch berücksichtigt werden. Neben der Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, können mit einer solchen präventiven Herangehensweise auch aufwändige Korrekturen und Nachbesserungen von Arbeitsplätzen vermieden werden.
Gute Arbeitsschutz(management)systeme schaffen die Voraussetzungen dafür, dass der Arbeitsschutz in den Unternehmensalltag eingebunden wird und berücksichtigen folgende Grundanforderungen. Sie sind:
Die Erfahrungen aus dem ASCA-Programm der hessischen Arbeitsschutzverwaltung zeigen, dass in vielen Unternehmen Arbeitsschutz im Zuständigkeitsbereich der betrieblichen Arbeitsschutzexperten (wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Fachabteilungen) und nicht als Bestandteil der Aufgaben der Linienverantwortlichen gesehen wird. Es zeigt sich aber auch, dass dann, wenn die Vorgesetzten ein Problembewusstsein über Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen entwickelt haben, die Regelung arbeitsschutzrelevanter Organisationsaspekte gesichert ist. Die erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzsystemen ist somit wesentlich abhängig davon, dass sie inhaltlich von den Führungskräften des Betriebes mitgetragen wird.
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