Schutz besonderer Beschäftigungsgruppen und Arbeitszeitschutz
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Schutz besonderer Beschäftigungsgruppen und Arbeitszeitschutz
Die in der Geschichte des Arbeitsschutzes ältesten staatlichen Regelungen betreffen den Schutz besonderer Beschäftigungsgruppen und den Arbeitszeitschutz. Der soziale Arbeitsschutz ist bis heute ein bedeutender Bereich, um Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Bürgern zu gewährleisten. So trägt der Schutz der Beschäftigten vor überlangen Arbeitszeiten und vor überlangen Lenkzeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr sowohl zur Betriebssicherheit und zur Sicherheit im Straßenverkehr als auch zum Konkurrenzausgleich bei. Gleichzeitig wirken sich Arbeitszeitbegrenzungen positiv auf körperliche und psychische Belastungssituationen in der Arbeitswelt aus.
Der spezifische Arbeitsschutz für Personen in besonderen schutzrelevanten Lebenssituationen gestaltet die Arbeitswelt für z. B. Schwangere, stillende Mütter und Jugendliche so, dass durch die Vermeidung von Gesundheitsgefahren die Arbeitstätigkeit keine besonderen Risiken birgt. Für die Beschäftigungsverhältnisse von Schwangeren und HeimarbeiterInnen legt der soziale Arbeitsschutz die Grundlage für deren Existenzsicherung und soziale Absicherung.
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