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Es ist eine der zentralen Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt wird. Neben der ‚klassischen‘ Aufsicht und Kontrolle wie sie von der Gewerbeaufsicht ausgeübt wurde, spielt auch die Information und Beratung der Betriebe, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe eine zunehmend wichtigere Rolle.

Stellen die Arbeitsschutzbehörden fest, dass in den Betrieben gesundheitsbeinträchtigende Arbeitsbedingungen bestehen, können sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um für Abhilfe zu sorgen. In besonders schwerwiegenden Fällen können zum Beispiel Produkte vom Markt genommen werden, Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte und technische Anlagen stillgelegt oder der Umgang mit Gefahrstoffen untersagt werden.

In erster Linie sieht sich die Hessische Arbeitsschutzverwaltung aber als kompetenter Ansprechpartner der Betriebe, der unbürokratisch und praxisorientiert, Handlungs- und Gestaltungshilfen bei der Optimierung der Arbeitsbedingungen gibt.

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