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Zuständigkeiten

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden beraten und überwachen im wesentlichen die folgenden Rechtskomplexe:

  • Sicherheitstechnische Gestaltung, Betrieb und Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen, Marktüberwachung zur Geräte- und Produktsicherheit
    nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) für technische Arbeitsmittel, aber auch für Spielzeug und Geräte des Bereiches Sport, Freizeit und Haushalt und weiteren Verordnungen nach dem GPSG, sowie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung.
  • Umgang mit Gefahrstoffen einschließlich Sprengstoff
    nach dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung mit den Technischen Regeln (TRGS), dem Sprengstoffgesetz mit seinen Verordnungen, sowie den einschlägigen Normen und Regeln für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen.
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
    nach der Biostoffverordnung.
  • Strahlenschutz und Medizinprodukte
    nach dem Atomgesetz, der Röntgenverordnung sowie dem Medizinproduktegesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen.
  • Sozialer Arbeitsschutz
    nach dem Mutterschutzgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sozialrecht im Straßenverkehr. Arbeitsschutz in besonderen Beschäftigungsverhältnissen
    nach dem Heimarbeitsgesetz und dem Bauarbeiterschutz.
  • Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation/ Arbeitsschutzmanagement
    nach dem ArbSchG, dem Arbeitssicherheitsgesetz und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, Aufklärungs- und Auskunftspflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
  • Gestaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebshygiene
    nach dem ArbSchG mit den dazu erlassenen Verordnungen, einschl. der Arbeitsstättenverordnung mit den Arbeitsstättenrichtlinien u.s.w..
  • Arbeitsmedizinische und gewerbeärztliche Beratung und Untersuchungen
    nach der Berufskrankheitsverordnung, Arbeitssicherheitsgesetz

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