Zuständigkeiten | Befugnisse | Adressen | Kooperationspartner | Beirat für Arbeitsschutz
Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Um diesen Schutz in allen Bereichen der Arbeitswelt sicherzustellen, hat der Staat umfassende gesetzliche Regelungen getroffen, deren Einhaltung von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwacht wird.
Die Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die in Hessen als Dezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien eingerichtet wurden, umfassen
die Überwachung der Einhaltung der europäischen und nationalen Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den sicheren Betrieb von Geräten und Anlagen.
Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden ist es,
Dabei muss die Arbeitsschutzverwaltung auf technologische Veränderungen, neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen, schnell, flexibel und effizient reagieren.
Publikationen
Publikationen können unter folgender Adresse bestellt werden:
Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit Abteilung III
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611/817 3498
Telefax: 0611/890 84 904
arbeitsschutz@hmafg.hessen.de
Adressen