Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Um diesen Schutz in allen Bereichen der Arbeitswelt sicherzustellen, hat der Staat umfassende gesetzliche Regelungen getroffen, deren Einhaltung von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwacht wird.
Die Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die in Hessen als Dezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien eingerichtet wurden, umfassen
die Überwachung der Einhaltung der europäischen und nationalen Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den sicheren Betrieb von Geräten und Anlagen.
Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden ist es,
- die Prävention vor gesundheitlichen Belastungen in der Arbeitswelt zu fördern,
- das betriebliche Arbeitsschutzmanagement zu verbessern,
- einen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu leisten und
- bei der Weiterentwicklung von Arbeitsschutzstandards mitzuwirken.
Dabei muss die Arbeitsschutzverwaltung auf technologische Veränderungen, neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen schnell, flexibel und effizient reagieren.
Hier Zuständigkeit der Arbeitsschutzdienststellen, betreffend Ihrem Wohnort