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Inverkehrbringen von chemischen Stoffen

Es wird auf die Seite:

 <Betrieblicher Arbeitsschutz/Gefahrstoffe>

verwiesen.

Hier finden sich  Informationen rund um das Thema Inverkehrbringen und Verwendung von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Produkten, die entsprechende Inhaltsstoffe enthalten.

Rechtstexte und Erläuterungen liefern Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung sowie zum Inverkehrbringen dieser Produkte. Desweiteren werden detaillierte Hinweise zum Sicherheitsdatenblatt sowie zur fachgerechten Erstellung geliefert.

Darüber hinaus werden Handlungshilfen und aktuelle Erkenntnisse zur sicheren Verwendung dieser Produkte zur Verfügung gestellt.

Als auskunftgebende Stellen stehen Ihnen dazu auch die Arbeitsschutzdezernate der regional zuständigen Regierungspräsidien zur Verfügung. Anfragen können darüber hinaus auch an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe beim Regierungspräsidium in Kassel gestellt werden (s.u. Ansprechpartner ).

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