Branchenspezifische Handlungshilfen und themenbezogene Informationen
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Branchenspezifische Handlungshilfen und themenbezogene Informationen
Hier werden branchenspezifische Handlungshilfen und Informationsmaterialien zu gefahrstoffspezifischen Themen zur Verfügung gestellt, die die Einstufung in Schutzstufen sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vereinfachen sollen. Je nach Umfang wird es hier eine weitere Untergliederung in die einzelnen Themenbereiche geben.
Im Download-Bereich ist eine von der hessischen Arbeitschutzverwaltung erarbeitete Handlungsanleitung 'Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffexposition beim Schutzgasschweißen' hinterlegt.
Als auskunftgebende Stellen stehen Ihnen die Arbeitsschutzdezernate der regional zuständigen Regierungspräsidien zur Verfügung. Anfragen können darüber hinaus auch an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe beim Regierungspräsidium in Kassel gestellt werden (s.u. Ansprechpartner).
Downloads
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber nach § 7 GefStoffV festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen.
Elektronikschrottrecycling – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei der manuellen Zerlegung
von Bildschirm- und anderen Elektrogeräten