Um beim Vollzug der neuen Gefahrstoffverordnung eine einheitliche Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger zu gewährleisten, haben die Länder gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern einen Fragen-/Antwortenkatalog erarbeitet (Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung - LASI-Veröffentlichung LV_45). Dieser Katalog enthält Antworten auf Auslegungsfragen der Verordnung sowie Hinweise, wie das alte technische Regelwerk sinngemäß weiterhin angewendet werden kann. Wenn die Entwicklungen des technischen Regelwerks es erfordert, wird der Katalog entsprechend angepasst.
Die Fragen und Antworten sind darüber hinaus eine Informationsquelle für diejenigen, die vor Ort für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung zuständig sind.
Als auskunftgebende Stellen stehen Ihnen dazu auch die Arbeitsschutzdezernate der regional zuständigen Regierungspräsidien zur Verfügung. Anfragen können darüber hinaus auch an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe beim Regierungspräsidium in Kassel gestellt werden.