Für die betr. Praxis (Seite 1 von 1)

Beispiele konkreter Handlungsmöglichkeiten für Männer und Väter im Betrieb

 

    Beispiele konkreter Handlungsmöglichkeiten für Männer und Väter im Betrieb

Als konkretisierende Ideensammlung ist die folgende Liste von Handlungsmöglichkeiten gedacht und zur Diskussion gestellt:

· Zur Geburt eines Kindes wird Vätern übertariflicher Vaterschaftsurlaub gewährt.
· Väter werden ermutigt, Elternurlaub zu nehmen.
· Väter wer den unterstützt, wenn sie ihren Anteil an Freistellungstagen bei Krankheit eines Kindes wahrnehmen.
· Väter können Gleitzeit und flexible Arbeitszeit nutzen, um kranke Kinder zu versorgen.
· Bei Vergabe der Urlaubstermine wird auf Väter mit Schulkindern Rücksicht genommen.
· Während der Schulferien und/oder nach der Schule dürfen Väter ihre Kinder mit in den Betrieb nehmen.
· Kinder aus der Kindertagesstätte essen zusammen mit ihren Eltern in der Betriebskantine.
· Der Vater wird vom Betrieb als berufliches Vorbild für die Kinder unterstützt (Kinder dürfen z.B. im Betrieb mithelfen).
· Der Betrieb ermöglicht es Männern, Arbeitszeiten mit ihren Frauen/Partnerinnen abzustimmen (z.B.: Gegenschicht), um die Kinderbetreuung zu gewährleisten, auch wenn die Partnerin in einem anderen Betrieb ist.

Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeitregelungen für Männer und Väter:
· Im Betrieb wird Gleitzeit mit Kernzeit gearbeitet.
· Der Betrieb bietet verschiedene Teilzeitmodelle an (z.B. mit täglicher, tageweise, blockweiser Arbeitszeitverkürzung.
· Es ist möglich, gruppenweise oder individuell bei Arbeitsbeginn oder -ende von der Regelarbeitszeit abzuweichen.
· Männer können auch aus privaten Gründen (Hobby, Studium) verkürzte Arbeitszeiten in Anspruch nehmen.
· Im Betrieb ist es möglich, Zeitguthaben anzulegen und dann abzufeiern.
· Es können Zeitschulden in begrenztem Umfang gemacht werden.
· Es wird grundsätzlich ein bestimmtes Kontingent von Stunden oder Tagen pro Jahr für Kurzabwesenheiten aller Art, ohne weitere Begründung, für jeden Mitarbeiter gewährt.
· Bei privaten Krisen und Belastungssituationen (z.B. Scheidung) werden Mitarbeiter vom Betrieb freigestellt.

Unterstützung des Betriebes bei der Kinderbetreuung:
· Bei der Einschulung zum Schulanfang ihrer Kinder dürfen berufstätige Eltern später zur Arbeit kommen.
· Der Betrieb bietet organisierte Ferienprogramme bzw. Zuschüsse oder Belegplätze bei Ferienprogrammen anderer Träger.
· Der Betrieb arbeitet mit Kinderbetreuungseinrichtungen in Fragen flexibler Öffnungs- und Betreuungszeiten zusammen.
· Der Betrieb unterstützt Eltern bei der Gründung einer Elterninitiative.

 

 

 


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