Fakten

Der Staat will aktive Elternschaft unterstützen

Der Staat will aktive Elternschaft unterstützen und erlaubt es deshalb den Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern in vielfältigen Lebensumständen mit steuerlich begünstigten Unterstützungen unter die Arme zu greifen. Wenn Männer ermuntert werden sollen, ihre Vaterrolle aktiv zu leben, stehen folgende Unterstützungs-Möglichkeiten zur Verfügung:


  •    Übernahme von Kinderbetreuungsgebühren für nicht schulpflichtige Kinder bis zur nachgewiesenen Höhe. Damit sind nicht nur die Kosten für Kindergärten, Krippen oder Vorschulen gemeint, sondern etwa auch das Entgelt für eine Tagesmutter.

  •    Wenn Angestellte heiraten oder ein Kind bekommen, sind abgabefreie Beihilfen von jeweils bis zu 358 Euro möglich.

  •    Sonstige finanzielle Unterstützungen bei Not-oder Krankheitsfällen von gut 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind abgabenfrei erlaubt, sofern sie in Abstimmung mit Betriebsräten nach einheitlichen Grundsätzen ohne Ansehen der Person gezahlt werden. In Abstimmung mit dem Finanzamt sind in begründeten Ausnahmefällen sogar höhere Zuwendungen möglich.

  •    Nicht zuletzt: Auch der Vorteil zinsloser oder vergünstigter Darlehen ist unterhalb einer Grenze von etwas über 2.500 Euro abgabefrei.









  
   gefördert im Rahmen der
   Landesinitiative 'hessen
   media' durch das Hessische
   Sozialministerium


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